Bild Beitragsermäßigung anno 1970

Dass unsere Regularien seit jeher eine Beitragsermäßigung für Jugendliche vorsehen, versteht sich von selbst. Auch Studenten – "bei Vorliegen einer Immatrikulationsbescheinigung" wie es seit Jahrzehnten unverändert in den Protokollen heißt – kommen in diesen Genuss.
Solche Bescheinigungen sind im Vereinsarchiv erhalten und lassen manchmal ein Schmunzeln zu, wenn man daran erinnert wird, dass der spätere BWL-Professor Hans Jung auch einmal als Student angefangen hat.

Manchmal gibt es aber auch Grenzfälle zu entscheiden, wie im Falle von Horst Wagner im Jahre 1970. Mit dem damaligen Kassenwart Wülfing Etter fand er einen Verhandlungspartner, der sich dieser Aufgabe mit ganzer Akribie widmete.

Bild Etter an Wagner, 01.09.1970

Lieber Schachfreund Wagner !

Als Kassierer der Schachgruppe Siemens habe ich Sie gestern aufgesucht, um mit Ihnen die Beitragsregelung zu besprechen.
Anläßlich dieser Besprechung sagte ich Ihnen zu, mit dem Vorstand darüber zu beraten, ob wir Ihnen während Ihrer Ausbildungszeit den um die Hälfte ermäßigten Beitragssatz zubilligen können. Es handelt sich dabei um die Monate Jan. 1968 bis Juni 1970. Dieser Beitragssatz von DM 1,– monatlich ist in der Beitragsordnung u.a. für Schüler, Studenten und Lehrlinge vorgesehen.

Sie haben mir zum Nachweis Ihrer Ausbildung die Urkunde des Diplom-Kameralisten sowie ein Schriftstück mit Angaben über die Ausbildungszeit vorgelegt.

Sie brachten weiterhin in Anschlag, daß Sie während des Studiums am Spielbetrieb nicht teilnehmen konnten.

Um eine Beitragsermäßigung zu erreichen, wären zwei Wege gangbar:
1. Sie gälten als Student,
2. andernfalls die persönliche Situation läßt durch Vorstandsbeschluß eine solche zu.

Ich bitte Sie zur Vorbereitung der Vorstandsbesprechung mir mitteilen zu wollen, ob Sie in der Zeit der Ausbildung ein geringeres Einkommen als früher hatten bzw. ob Ihre Ausbildung Ihnen erhebliche Kosten abforderte. Die Verhältnisse Ihrer Ehefrau sind dabei ohne Belang.

Den Familienstand wird der Vorstand bei seiner Beratung gehörig in Ansatz bringen müssen, da Ihre Verhältnisse zum Regelfall des Studenten eine andere Beurteilung nötig machen werden.

Bild Sie wollen bitte einsehen, daß wir uns eine Entscheidung nicht leicht machen können. Ich habe einen Kassenbestand von DM 16,96 übergeben erhalten. Für die gesamte Zeit Ihrer Mitgliedschaft werden uns Verbandsbeiträge – seit einiger Zeit DM 0,70 pro Monat – abgefordert. Einen Passivbeitrag kennt weder der Berliner Schachverband e.V. noch unsere Beitragsordnung. Und wir kämen unmöglich mit dem Vollbeitrag von DM 2,– aus, wenn die Mitglieder, die gar nicht oder so gut wie gar nicht am Spielbetrieb teilnehmen, uns nicht die Treue halten würden (das sind 10 bis 15 Mitglieder von über 50).

Andererseits muß der Vorstand mit genügender Beweglichkeit ausgestattet sein, besonderen Verhältnissen angemessene Rechnung zu tragen, zumal er unterlassen hat, Sie zwischenzeitlich anzusprechen, um Beiträge mit kleinerer Münze zu erheben.

Dieses Schriftstück beabsichtige ich, mit Ihren Ausführungen dem Vorstand zur gegebenen Zeit vorzulegen.

Mit Freuden sehen wir gewiß, wenn Sie zukünftig unseren Spielbetrieb wieder beleben werden.

Ich bestätige Ihnen den gestrigen Empfang von DM 6,– Beiträgen Juli-Sept. 70. Die Quittungskarte rückhändige ich Ihnen, sobald die Beitragsfrage geklärt ist.

Herzliche Schachgrüße

Wagner an Etter, 02.09.1970 Bild

Lieber Schachfreund Etter !

In Beantwortung Ihres o.a. Schreibens möchte ich Ihnen folgendes mitteilen.

1. Das Studium an der Verwaltungsakademie Berlin ist durch Ordnung der Verwaltungsakademie Berlin i.d.F.v. 4.8.1967 (Amtsblatt von Berlin S. 1067) und durch die Studienordnung der Verwaltungsakademie Berlin v. 21.5.1965 geregelt.
Die Verwaltungsakademie dient der beruflichen und fachwissenschaftlichen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
Das Studium an der Verw. A. Berlin setzt also ein Anstellungsverhältnis zum Bund oder dem Land Berlin voraus.
Eine Herabsetzung der Dienstbezüge für die Dauer des Studiums kommt nach den zur Zeit geltenden Besoldungsvorschriften nicht in Betracht.

2. Das Studium umfaßt die Fächer
a) Rechtswissenschaften
b) Verwaltungswissenschaften
c) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
d) sonstige Fachwissenschaften.

Es wird in ca. 700 Vorlesungsstunden (einschl. der erforderlichen Übungen und Seminare) durchgeführt. Für die zahlreichen Hausarbeiten sind weitere Stunden in Ansatz zu bringen. Ich darf außerdem darauf hinweisen, daß nach §2 der Prüfungsordnung ein Studium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaft nur bis zur Höchstdauer von 4 Semestern auf das Studium an der Verw. A. angerechnet wird.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, daß das Studium an der der Verw. A. Berlin – einer Fachakademie – zumindest einem Studium an den Wirtschafts- oder sonstigen Fachakademien (z. B. Beuth oder Gauß Ingenieurakademien) adäquat ist.

Bild Des weiteren möchte ich bemerken, daß das Studium an der Verw. A. Berlin mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Neben den Semester- und Prüfungsgebühren entstehen in erheblichem Umfang Unkosten für Fachzeitschriften und Fachlehrbücher, zumal die neueren Fachlehrbücher nur in geringer Anzahl in den einschlägigen Büchereien vorhanden sind. Ich darf dieses Problem als bekannt voraussetzen.

Fachzeitschriften sind mir während meines Studiums unter Vorlage einer Studienbescheinigung der Verwaltungsakademie Berlin ständig zum Vorzugspreis überlassen worden.

Außerdem darf ich darauf hinweisen, daß der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 15.3.1963, AZ 249/62 – vergl. Bundessteuerblatt Teil III 1963, S. 298 – die Aufwendungen für das Studium an den Verwaltungsakademien einschl. der Verpflegungsmehraufwendung als lohnsteuerabzugsfähig anerkannt hat.

Ich hoffe, daß meine Stellungnahme für die Herbeiführung einer Entscheidung des Vorstandes ausreicht und bitte, alsbald eine Entscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Schachgrüßen
(Horst Wagner)

Etter an Wagner, 08.10.1970 Bild

Lieber Schachfreund Wagner !

Zur Sache Ihrer Beitragsermäßigung
hat der Vorstand der Schachgruppe im Kulturkreis Siemens e.V. in seiner Sitzung vom 21. Sept. 1970 die folgende Einstellung vertreten:

Es bestehen keine Bedenken, Ihr Studium an der Verwaltungsakademie Berlin während der examensnahen Zeit dem Studium einer Hochschule gleichzustellen. Als examensnaher Zeitraum wird die Zeitspanne gewertet, in der Sie auf Grund der Anspannung des Studiums keine Möglichkeit zur Teilnahme am Spielbetrieb der Schachgruppe hatten, also die Zeitspanne vom Jan. 1968 bis zum Examen im Juni 1970.

Der diesseitige Schriftsatz vom 1. Sept. 70 und Ihre Zuschrift vom 2. Sept. 1970 haben dem Vorstand zur Beurteilung vorgelegen.

Nach dieser Klarstellung bin ich als Kassierer der Schachgruppe in der Lage, für die vorbezeichnete Zeitspanne den ermäßigten Beitragssatz meiner folgenden Beitragsabrechnung zugrundezulegen.

Beitrag 1968 (Jan.-Dez.)ermäßigtDM 12,–
Beitrag 1969 (dto.)dto.DM 12,–
Beitrag 1970 (Jan.-Juni)dto.DM 6,–
Beitrag 1970 (Juli-Dez.) DM 12,–
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  DM 42,–

Bild Davon gehen ab:

Von Herrn Striebel gemäß den Aufzeichnungen
der Schachgruppe vom 27.9.70 nachquittiert
DM 5,–
Zahlung vom 31. Aug. 70DM 6,–
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 DM 31,–

In Übereinstimmung mit der Meinung des Vorstandes möchte ich Sie um Zahlung in einer Summe bitten.

Die in der Anlage beigefügte Quittungskarte bitte ich, zur Beitragszahlung mitführen zu wollen.

Mit freundlichen Schachgrüßen


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